Win­Larm

Werkzeug für das Lärmmanagement

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WinLarm ist eine Software Suite für das Lärm­manage­ment auf den Schieß­plätzen der Bundes­wehr. Die Suite stellt alle Werk­zeuge zur Ver­fü­gung, um die für eine sachgerechte Lärm­prog­nose und Beur­teilung not­wendigen ‚Grund­daten‘ zu pflegen.

Einsatz

WinLarm wird auf allen Truppen­übungs­plätzen der Bundes­wehr und auf dem Truppen­übungs­platz Senne von den bristischen Streit­kräften ein­gesetzt, um das in einem Erlass geregelte Lärm­management des Bundes­ministerium der Verteidigung für den Schieß­lärm auf diesen Plät­zen sach­gerecht durch­zuführen. Auf den Plät­zen wird das Lärm­manage­ment von so ge­nann­ten WinLarm Feld­webeln für jeden Schieß­tag durch­geführt. Dadurch erfolgt eine möglichst ‚lärm­arme‘ Planung des Schieß­betriebs. Das Pro­gramm, die wissen­schaft­li­chen Grund­lagen der Lärm­prog­nose, der Lärm­beur­teilung und das Lärm­management werden von der Arbeits­ge­mein­schaft für mi­li­tä­rischen Schieß­lärm – Arge CCIfL betreut und ständig weiter­ent­wickelt. Cervus Consult ist ein Partner der CCIfL.

Eigentum

WinLarm ist eine Wort­marke der Bundes­republik Deutsch­land. Das Pro­gramm ist Eigentum der Bundes­republik und am Markt nicht erhältlich.

Mo­ti­va­tion

Die qualitativ hoch­wertige Aus­bildung der Streit­kräfte bedingt die Bereit­­stellung ge­eigneter Aus­­bildungs­­ein­­richtungen. Dort werden die Fähig­keiten zur Er­füllung des Auf­trags durch Übungen in unter­schied­lichen Einsatz­­szenarien für das Gefecht erworben. Das Schießen mit den unter­schied­lichen Waffen ist un­um­gäng­licher Bestand­teil dieser Aus­bildung. Der mili­tä­rische Aus­­bildungs­­betrieb verursacht Lärm, Er­schüt­terun­gen, Staub und Abgase. Ins­besondere die durch Schießen und Sprengen her­vor­gerufenen Lärm­im­missionen können die Be­völkerung in der Nach­bar­schaft von Übungs­plätzen belästigen.
Das Lärm­­manage­­ment auf den Schieß­­plätzen der Bundes­­wehr hat das Ziel, eine er­hebliche Be­­lästi­gung der Nach­bar­­schaft durch Schieß­lärm zu ver­meiden und gleich­zeitig den militärisch er­­forder­­lichen Übungs­­betrieb zu gewähr­­leisten. Zu diesem Lärm­­manage­­­ment ge­hört die sach­­gerechte Prog­­nose des Schieß­­lärms, auf deren Grund­­lage die Aspekte des Lärm­schutzes in die Betriebs­­führung des Schieß­­platzes und in die Bau­­leit­­planung ein­­fließen können.

Schieß­lärm

Waffen­knalle

Schieß­lärm unter­scheidet sich akustisch und im Hin­blick auf seine Stör­wirkung erheblich von Verkehrs­lärm und von ty­pi­schem Gewerbe­lärm. Die Waffen­knalle, dazu zählen die Mündungs­knalle, die Geschoss­knalle und die bei Wirk­munition ent­stehenden Explosions­knalle im Ziel, sind hoch­ener­ge­tische, stark ge­richtet ab­ge­strahlte Schall­impulse. Bei großen Waffen sind diese Impulse durch tiefe Fre­quen­zen geprägt. Solche Waffen­knalle können selbst noch in Ent­fernungen von mehreren Kilo­metern hörbar sein und dort zu sig­ni­fi­kanten Bei­trägen zur Lärm­immission führen.

Quell­vielfalt

Die Viel­falt der von der Bundes­wehr und von den in Deutsch­land übenden Gast­streit­kräften ge­nutzten Waffen­systeme, Waffen und Munitions­arten ergeben eine große Anzahl möglicher Schieß­ge­räusche mit unter­schied­licher akustischer Quell­energie, Richt­­charak­­teris­tik und spek­traler Aus­­prägung. Hinzu kommen die Ge­­räusche von Spren­gungen aller Art.

Be­ur­tei­lung

Ein­­wir­kungs­­be­­reich

Der Ein­­wir­kungs­­be­­reich des Schieß­­lärms geht weit über die Grenzen eines Schieß­­platzes hinaus und kann bei Truppen­­übungs­­plät­zen mehrere hundert Quadrat­­kilo­meter über­decken. Das Be­­ur­teilungs­­ver­­fahren, das Schall­­aus­­brei­tungs­­modell, die Daten­­erfassung und die Karten­­dar­­stellung müssen für so große Flächen aus­gelegt werden.

Schieß­betrieb

Auf einem Schieß­­platz wird eine Viel­­zahl unter­­schied­­licher Ein­­rich­­tun­gen für das Schießen und Sprengen vor­­ge­­halten. Nur wenige davon werden regel­mäßig genutzt, einige nur selten im Jahr; viele Schieß­­übungen finden nur stunden­­weise statt. Zudem schließt die Schieß­sicher­heit die gleich­­zeitige Nutzung vieler Ein­­rich­­tungen von vorn­herein aus. Es lässt sich daher kein kenn­­zeich­nen­der oder “un­güns­tig­ster Betriebs­­zustand” des Schieß­­platzes festlegen. Die Be­ur­teilung von Schieß­lärm muss dieser durch mili­tä­ri­sche As­pekte ge­prägten Nutzungs­­weise an­ge­passt sein.

Prog­nose und Be­ur­tei­lung von Schieß­lärm

Die Be­son­der­hei­ten des Schieß­lärms und des Be­triebes eines Schieß­platzes führen das tra­di­tio­nel­le Lärm­manage­ment im ein­maligen An­trags- und Ge­nehmi­gungs­ver­fah­ren an seine Gren­zen. Es wurde ein koope­ra­ti­ves Lärm­manage­ment ent­wickelt, das sowohl den Motiven des Im­missions­schutzes als auch den An­for­de­rungen des mi­li­tä­ri­schen Üb­ungs- und Aus­bil­dungs­be­triebs Rech­nung trägt. Dieses Lärm­manage­ment ist heute Bestand­teil der täg­li­chen Betriebs­führung der Truppen­übungs­plät­ze der Bundes­wehr. Es ver­pflich­tet die Betreiber jeden Schieß­tag lärm­arm zu planen; lässt ihm dabei aber die er­for­der­liche Flexi­bili­tät beim Ein­satz der Waffen und der Aus­wahl der Ein­rich­tun­gen.

Lärm­manage­ment

Das koopera­tive Lärm­­manage­ment über­­windet die Starr­heit der in tra­di­tio­nellen Ge­­nehmi­gungs­ver­fahren fest­ge­schrie­benen Vor­gaben, z. B. die Vor­gabe maximal zu­lässiger Schuss­­zahlen be­stimmter Waffen und Munitions­­arten auf jeder Ein­richtung des Schieß­­platzes. Es greift dynamisch in die Planung des täg­lichen Schieß­betriebs ein und sorgt so für die ständige Berück­­sichtigung des Planungs­­kriteriums Lärm. Das Ver­fahren ist kooperativ, weil Betreiber und die zuständigen Öffentlich­­rechtliche Auf­sicht eng zusammen­arbeiten. In Kooperation werden ge­meinsam Lärm­­be­lastungen analysiert und Lärm­­minderungs­­pläne für einzelne Emissions­­situationen verabredet und um­gesetzt. Das Lärm­­manage­­ment er­folgt nach der vom Bundes­­ministerium der Ver­teidi­­gung heraus­­gegebenen “Richt­linie für das Lärm­­manage­ment auf Schieß­­plätzen (Lärm­­manage­ment­­richt­linie – LMR)”.