Einwirkungsbereich
Der Einwirkungsbereich des Schießlärms geht weit über die Grenzen eines Schießplatzes hinaus und kann bei Truppenübungsplätzen mehrere hundert Quadratkilometer überdecken. Das Beurteilungsverfahren, das Schallausbreitungsmodell, die Datenerfassung und die Kartendarstellung müssen für so große Flächen ausgelegt werden.
Schießbetrieb
Auf einem Schießplatz wird eine Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen für das Schießen und Sprengen vorgehalten. Nur wenige davon werden regelmäßig genutzt, einige nur selten im Jahr; viele Schießübungen finden nur stundenweise statt. Zudem schließt die Schießsicherheit die gleichzeitige Nutzung vieler Einrichtungen von vornherein aus. Es lässt sich daher kein kennzeichnender oder “ungünstigster Betriebszustand” des Schießplatzes festlegen. Die Beurteilung von Schießlärm muss dieser durch militärische Aspekte geprägten Nutzungsweise angepasst sein.
Prognose und Beurteilung von Schießlärm
Die Besonderheiten des Schießlärms und des Betriebes eines Schießplatzes führen das traditionelle Lärmmanagement im einmaligen Antrags- und Genehmigungsverfahren an seine Grenzen. Es wurde ein kooperatives Lärmmanagement entwickelt, das sowohl den Motiven des Immissionsschutzes als auch den Anforderungen des militärischen Übungs- und Ausbildungsbetriebs Rechnung trägt. Dieses Lärmmanagement ist heute Bestandteil der täglichen Betriebsführung der Truppenübungsplätze der Bundeswehr. Es verpflichtetet die Betreiber jeden Schießtag lärmarm zu planen; lässt ihm dabei aber die erforderliche Flexibilität beim Einsatz der Waffen und der Auswahl der Einrichtungen.